Erst eine Abmahnung, weil man an einem “Auftaktgespräch” später “Kennenlerngespräch” nach 14 jähriger Betriebszugehörigkeit und 2,5 Jahren Beschäftigungslosigkeit (mit Sitz zu Hause, ohne betriebliche Einbindung, aber volle Gehaltszahlung) nicht teilnimmt. Wurde dann abgewandetlt in ein “Personalgespräch” und “Wiedereingliederungsgespräch”. 1 x krank, 1xabgesagt.
Dann eine fristlose Kündigung 1 Woche später, weil man eine arbeitsvertraglich nicht geschuldete Tätigkeit nicht aufnimmt.Und wieder eine Woche später eine ordentliche mit dem gleichen Grund.
Gleichartigkeit der Verstöße hat sogar das Integrationsamt angenommen und zugestimmt. Damit ist dem Gericht die Überprüfungshandhabe genommen. Das IA hat die Fiktion genommen für die erste Kündigung.Bei der zweiten bin ich gespannt. Das Gericht wird das nicht mehr prüfen. Eine Krähe hackt der anderen doch kein Auge aus.
Justizia ist eine eigenwillige Geliebte.
Arbeitgeber konstruieren und alle machen mit.